Mitgliedschaft in der EASC
In der EASC können einzelne Personen und auch Institute Mitglied werden. Für einzelne Personen sind folgende Mitgliedschaften möglich:
- Aktive Coaches und SupervisorInnen
- Coaches und SupervisorInnen in Ausbildung bei einem EASC zertifizierten Institut
- fördernde Mitglieder
- passive Mitglieder
Aktuell sind etwa 630 Coaches und SupervisorInnen aus Europa Mitglied der EASC. Um als Einzelperson Mitglied der EASC zu werden, gibt es folgende Wege:
- die Ausbildung und Prüfung bei einem der zertifizierten Institute der EASC,
- der Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung,
- die Mitgliedschaft in einem mit der EASC durch Kooperation und gegenseitige Anerkennung verbunden Berufsverband.
- Sie haben ein Hochschulstudium/abgeschlossene Berufsausbildung mit langjähriger Berufserfahrung, eine längere Weiterbildung absolviert und langjährige Berufspraxis als SupervisorIn und/oder Coach und können dies nachweisen.
Für eine Ausbildung bei einem der EASC-Institute wenden Sie sich bitte direkt an eines der EASC Institute.
Unter Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung eines EASC-Instituts können Sie bereits die Mitgliedschaft als Ausbildungskandidat/in hier online beantragen. Bitte laden Sie hierzu Ihre Ausbildungsbescheinigung unter "Zertifikate - Datei hochladen" hoch.
Für den Zeitraum von maximal 2 Jahren zahlen Sie als Ausbildungskandidat/in den hälftigen Mitgliedsbeitrag (mehr Informationen finden Sie in unserer Satzung).
Für die anderen Wege bewerben Sie sich online oder wenden Sie sich bitte mit Ihren Unterlagen an das CQS.