Mitgliedschaft im EASC
Im EASC können einzelne Personen und auch Institute Mitglied werden. Für einzelne Personen sind folgende Mitgliedschaften möglich:
- aktive Coaches und Supervisor:innen
- Coaches und Supervisor:innen in Ausbildung bei einem EASC zertifizierten Institut
- fördernde Mitglieder
- passive Mitglieder.
Aktuell sind etwa 970 Coaches und Supervisor:innen aus Europa Mitglied des EASC. Um als Einzelperson Mitglied zu werden, gibt es folgende Wege:
- die Ausbildung und Prüfung bei einem der zertifizierten Institute des EASC,
- der Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung,
- die Mitgliedschaft in einem mit dem EASC durch Kooperation und gegenseitige Anerkennung verbunden Berufsverband.
- Sie haben ein Hochschulstudium/eine abgeschlossene Berufsausbildung mit langjähriger Berufserfahrung, eine längere Weiterbildung absolviert und langjährige Berufspraxis als Supervisor:in und/oder Coach und können dies nachweisen.
Wollen Sie eine Ausbildung absolvieren, wenden Sie sich bitte direkt an eines der EASC Institute.
Bereits während einer Ausbildung in einem EASC-Institut können Sie die Mitgliedschaft als Ausbildungskandidat:in beantragen. Bitte laden Sie hierzu Ihre Ausbildungsbescheinigung statt eines Zertifikates hoch. Für den Zeitraum von maximal 2 Jahren zahlen Sie als Kandidat:in den hälftigen Mitgliedsbeitrag (mehr Informationen finden Sie in unserer Satzung).
Unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.
Nachfolgend können Sie sich online bewerben.