Mitgliedschaft im EASC

Im EASC können einzelne Personen und auch Institute Mitglied werden. Für einzelne Personen sind folgende Mitgliedschaften möglich:

  • aktive Coaches und Supervisor:innen
  • Coaches und Supervisor:innen in Ausbildung bei einem EASC zertifizierten Institut
  • fördernde Mitglieder
  • passive Mitglieder.

Aktuell sind etwa 970 Coaches und Supervisor:innen aus Europa Mitglied des EASC. Um als Einzelperson Mitglied zu werden, gibt es folgende Wege:

  1. die Ausbildung und Prüfung bei einem der zertifizierten Institute des EASC,
  2. der Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung,
  3. die Mitgliedschaft in einem mit dem EASC durch Kooperation und gegenseitige Anerkennung verbunden Berufsverband.
  4. Sie haben ein Hochschulstudium/eine abgeschlossene Berufsausbildung mit langjähriger Berufserfahrung, eine längere Weiterbildung absolviert und langjährige Berufspraxis als Supervisor:in und/oder Coach und können dies nachweisen.

Wollen Sie eine Ausbildung absolvieren, wenden Sie sich bitte direkt an eines der EASC Institute.

Bereits während einer Ausbildung in einem EASC-Institut können Sie die Mitgliedschaft als Ausbildungskandidat:in beantragen. Bitte laden Sie hierzu Ihre Ausbildungsbescheinigung statt eines Zertifikates hoch. Für den Zeitraum von maximal 2 Jahren zahlen Sie als Kandidat:in den hälftigen Mitgliedsbeitrag (mehr Informationen finden Sie in unserer Satzung).

Unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.

Nachfolgend können Sie sich online bewerben.