Qualität der EASC

Die EASC ist ein europäischer Berufsverband für Supervisorinnen, Supervisoren und Coaches. Unsere Aufgabe sehen wir in der Qualitätssicherung, Förderung und Anwendung von Supervision und Coaching. Wir legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die interkulturelle Zusammenarbeit innerhalb Europas.

Die EASC kennt die persönliche Mitgliedschaft für:

  • aktive Supervisorinnen und Supervisoren
  • aktive Coaches
  • Coaches, Supervisorinnen und Supervisoren in Ausbildung bei einem EASC zertifizierten Institut
  • fördernde Mitglieder

Die Qualitätssicherung erfolgt durch von der EASC anerkannte europäische Institute. Dort sind Lehrende mit umfangreicher Praxiserfahrung und entsprechender Weiterbildung als Lehrtrainer/innen tätig. 

Die EASC organisiert außerdem den Austausch und die Evaluation von Standards und Weiterbildungsanforderungen im europäischen Rahmen, sodass ein hohes Niveau in der Ausbildung sichergestellt ist.

Bei der EASC halten wir uns an die höchsten Standards für die Veröffentlichung von Inhalten, die unsere Mitglieder weiterbilden, inspirieren und stärken. Unsere Qualitätsrichtlinien stellen sicher, dass alle Materialien mit unserer ethischen Coaching-Praxis übereinstimmen. Wir legen Wert auf Klarheit, Genauigkeit und Professionalität und stellen sicher, dass jede Veröffentlichung wertvolle Erkenntnisse für Mitglieder und ihre Kunden gleichermaßen bietet. Wir ermutigen zu Beiträgen, die unterschiedliche Perspektiven widerspiegeln und die Integrität in den Branchen Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung wahren. Durch die Einhaltung dieser Standards fördern wir eine vertrauenswürdige Wissensplattform, die Wachstum, Entwicklung und Exzellenz in der Coaching-Praxis unterstützt.

Qualitätsstandards

In der EASC definiert der CQS (Comittee of Quality and Standards) Qualitätsstandards und vertritt diese gegenüber unseren Mitgliedern, Instituten und Projektgruppen.

Das CQS-Handbuch regelt alle diesbezüglich relevanten Punkte.

Das Handbuch (Manual) einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsstelle der EASC unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.